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Der WLAN-Router soll den Wachmann ersetzen

Verantwortlicher Autor: Universität Bonn Bonn, 20.02.2021, 17:44 Uhr
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Bonn [ENA] Der WLAN-Router soll den Wachmann ersetzen. Neues Forschungsprojekt unter Beteiligung der Uni Bonn nutzt Smartphones von Einbrechern zur Alarmierung. Wie lässt sich mit einem gängigen drahtlosen Computernetzwerk (WLAN) Einbruchskriminalität besser verfolgen? Forschende der Universität Bonn starteten hierzu mit der Polizeidirektion Osnabrück und dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ein Projekt.

Es geht darum, wie Router dazu dienen können, unbefugte Eindringlinge zu erkennen und eine Alarmierung auszulösen. Für das “WACHMANN” genannte Vorhaben fließen im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ binnen zwei Jahren rund 560.000 Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an die Universität Bonn. „Einbruchdiebstähle in Wohnungen und andere Gebäude sind seit Jahren ein Sicherheitsproblem“, sagt Klaus Albers, Projektkoordinator der Polizeidirektion Osnabrück. „Sie führen zu einem abnehmenden Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung.“ Bislang fehle es an ausreichenden technischen Ansätzen zur Unterstützung der Polizei bei ihren Ermittlungen.

Das Forschungsvorhaben WACHMANN (WLAN-basierte Aufzeichnung von CHarakteristiken tatortnaher Mobiler Endgeräte zur Alarmierung und Nachverfolgung von EigentumskrimiNalität) soll die technischen Handlungsmöglichkeiten für Bürger und Polizei verbessern. Die Wissenschaftler planen, durch Weiterentwicklung herkömmliche WLAN-Router für den Einbruchschutz einzusetzen. “Damit sollen unbefugte Eindringlinge erkannt und Alarmierungen automatisch ausgelöst werden”, sagt Prof. Dr. Michael Meier, Inhaber des Informatik-Lehrstuhls für IT-Sicherheit an der Universität Bonn. Das Thema hat einen inhaltlichen Bezug zum Transdisziplinären Forschungsbereich „Mathematik, Modellierung und Simulation komplexer Systeme“, in dem Meier auch Mitglied ist.

Dabei handelt es sich um einen von sechs Forschungsverbünden, in denen unterschiedliche Disziplinen zusammenkommen und die eine tragende Säule der Exzellenzuniversität Bonn darstellen. Mobile Endgeräte, wie Handys und Smartphones, senden permanent ihre Position und Identität, sobald sie eingeschaltet sind. Dieses Prinzip macht sich WACHMANN zunutze: Die WLAN-Router im jeweiligen Gebäude erfassen damit auch unbekannte Mobilfunkgeräte von potenziellen Tätern. “Dadurch hat jeder Haushalt, der über einen WLAN-Router verfügt, die Möglichkeit, eine Art Alarmanlage nachzurüsten”, sagt Daniel Vogel, Mitarbeiter in Prof. Meiers Team. - Wenn die Nachbarin Blumen gießt, erfolgt keine Warnung -

Das System erkennt, ob der Wohnungsbesitzer nicht zuhause ist. Dann ist nämlich auch sein mobiles Endgerät nicht anwesend. Sobald nun ein unbekanntes Smartphone oder anderes Endgerät in den festgelegten Überwachungsbereich eindringt, kann eine Warnung auf das Smartphone des Wohnungsbesitzers oder an die Polizei erfolgen. Wenn aber zum Beispiel die Nachbarin regelmäßig zum Blumengießen vorbeikommt? Dann lässt sich vorher einstellen, dass ihr Handy von WACHMANN als bekannt eingestuft wird und keine Alarmierung erfolgt. Dagegen lässt sich mit der Smartphone-Kennung des Einbrechers unter Umständen auch sein Fluchtweg rekonstruieren.

Ein wichtiges Anliegen ist zu vermeiden, dass auch unbescholtene Bürger und Nachbarn mit erfasst werden. Deshalb sollen die Besitzer der zur Alarmierung genutzten Router die Möglichkeit haben, den zu überwachenden Bereich räumlich individuell festzulegen und einzugrenzen. “Wie weit die räumliche Erfassung mobiler Endgeräte potenzieller Einbrecher reicht, soll durch technische Einstellungen des Systems sichergestellt werden”, sagt Meier.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass im Verdachtsfall die Smartphone-Kennung des potenziellen Eindringlings pseudonymisiert gespeichert wird. Die letztendliche Zuordnung des Geräts darf nur erfolgen, wenn bestimmte Datenschutzregeln und andere rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Um die datenschutzkonforme Umsetzung des Projektvorhabens kümmert sich das Team von Professorin Dr. Franziska Boehm vom Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaften des KIT. Informationen: https://itsec.cs.uni-bonn.de/wachmann/

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