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Rheinische Fachstellen für behinderte Menschen im ......

Verantwortlicher Autor: Landschaftsverband Rheinland Rheinland, 04.02.2019, 17:20 Uhr
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Rheinland [ENA] Rheinische Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben erhalten 13,3 Millionen Euro vom LVR. Mittel dienen größtenteils der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen. Die 37 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben erhalten im Jahr 2019 insgesamt 13,3 Millionen Euro vom Landschaftsverband Rheinland (LVR). Sie fördern damit Menschen mit Behinderung im Beruf und

deren Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze. Die finanziellen Mittel stammen aus der Ausgleichsabgabe. Die Höhe der Zuweisungsbeträge an die Fachstellen basiert auf der Anzahl der in den jeweiligen Regionen lebenden schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre). Ende 2017 lebten im Rheinland insgesamt 955.093 Menschen mit einer Schwerbehinderung, davon 389.066 (rund 41 Prozent) im erwerbsfähigen Alter.

In 2017 haben das LVR-Inklusionsamt und die Fachstellen mit mehr als 54,3 Millionen Euro Menschen mit Schwerbehinderung und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Rheinland unterstützt. Bei den Leistungen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben teilen sich das LVR-Inklusionsamt und die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben die Aufgaben. Die Fachstellen sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung sowie für Leistungen an die Menschen mit Behinderung selbst.

Das LVR-Inklusionsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen. Außerdem übernimmt das LVR-Inklusionsamt die behinderungsgerechte Gestaltung der Räumlichkeiten der Arbeitgeber, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, wie zum Beispiel Aufzüge, Rampen oder Sanitäranlagen.

Zuweisungen an die Fachstellen in 2019 nach Regionen (in Klammern: Anzahl der Menschen mit einer Schwerbehinderung im erwerbsfähigen Alter) - Gemeindeverband - StädteRegion Aachen 654.170 Euro (21.071) - kreisfreie Städte -Bonn 386.108 Euro (11.691) -Düsseldorf 661.516 Euro (21.328) -Duisburg 707.812 Euro (22.948) -Essen 759.138 Euro (24.744) -Köln 1.183.782 Euro (39.603)

-Krefeld 319.378 Euro (9.356) -Leverkusen 253.248 Euro (7.042) -Mönchengladbach 467.070 Euro (14.524) -Mülheim/Ruhr 238.558 Euro (6.528) -Oberhausen 329.466 Euro (9.709) -Remscheid 197.006 Euro (5.074) -Solingen 252.818 Euro (7.027) -Wuppertal 493.932 Euro (15.464) - Kreise -Düren 418.730 Euro (11.013) -Rhein-Erft-Kreis 725.392 Euro (19.924) -Euskirchen 298.830 Euro (8.637)

-Heinsberg 342.782 Euro (10.175) -Kleve 268.508 Euro (7.576) -Mettmann 656.662 Euro (17.519) -Rhein-Kreis-Neuss 616.978 Euro (17.950) -Oberbergischer Kreis 393.910 Euro (11.964) -Rheinisch-Bergischer Kreis 351.070 Euro (10.465) -Rhein-Sieg-Kreis 795.964 Euro (24.213) -Viersen 501.866 Euro (13.922) -Wesel 1.025.306 Euro (28.599) Soweit der Finanzbedarf einer Fachstelle den Zuweisungsbetrag überschreitet, können weitere Mittel bereitgestellt werden.

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